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Sozialämter in Negenharrie - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(39)
Sozialamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde
31.31 km von Negenharrie
Anschrift:Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg
Telefon:04331202452
Fax:04331202447
E-Mail:info@kreis-rd.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Negenharrie

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(18)
Sozialamt
9.93 km von Negenharrie
Anschrift:Großflecken 59, 24534 Neumünster
Telefon:043219420
Fax:0
E-Mail:soziale-hilfen@neumuenster.de
Öffnungs­zeiten:Di. u. Do. von 8.30 - 12.00 Uhr
Do. 14.30 - 17.30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
(3)
Sozialamt
11 km von Negenharrie
Anschrift:Heitmannskamp 2, 24220 Flintbek
Telefon:0434790533
Fax:0434790550
E-Mail:rathaus@flintbek.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 8-12 Uhr Mi+Fr 7-12 Uhr sowie Di 15-18 Uhr
(7)
Sozialamt
14.59 km von Negenharrie
Anschrift:Niedernstraße 6, 24589 Nortorf
Telefon:04392401119
Fax:04392401133
E-Mail:info@amt-nortorfer-land.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Do 8:00 - 12:00 Uhr, Do 15:00 - 18:00 Uhr, Fr 8:00 - 11:00 Uhr
(3)
Sozialamt
15.13 km von Negenharrie
Anschrift:Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
Telefon:04323907734
Fax:04323907727
E-Mail:info@amt-bornhoeved.de
Öffnungs­zeiten:Mo 13.30-17.30 Uhr, Mi-Fr 8.30-12.00 Uhr
(6)
Sozialamt
15.31 km von Negenharrie
Anschrift:Mielkendorfer Weg 2, 24113 Molfsee
Telefon:0431650090
Fax:0431650914
E-Mail:info@molfsee.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12 Uhr
Di 7-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 7-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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