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Sozialgerichte in Schuby - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Sozialgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig
Telefon:04621860
Fax:04621861025
E-Mail:verwaltung@lsg.landsh.de
(9)
Sozialgericht Schleswig
5.84 km von Schuby
Anschrift:Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig
Telefon:04621860
Fax:04621861025
E-Mail:verwaltung@sg-schleswig.landsh.de
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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FAQ und Ratgeber Sozialgericht
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Sozialgericht in Schuby? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Sozialgericht

Als erste Instanz der Sozialgerichtsbarkeit kümmert sich das Sozialgericht (SG) um öffentlich-rechtliche Streitigkeiten.

Zuständigkeiten der Sozialgerichte

Sozialgerichte sind allgemein für Angelegenheiten zuständig, die im Sozialgerichtsgesetz festgeschrieben sind. Dies sind u. a. Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Sozialhilfe sowie des sozialen Entschädigungsrechts.

Verhandelte Sozialversicherungsangelegenheiten

Vor dem Sozialgericht werden Rechtsstreitigkeiten in Sozialversicherungsangelegenheiten verhandelt. Das Sozialgericht entscheidet insofern über Angelegenheiten der Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung sowie der privaten Pflegeversicherung.

Sozialgerichtsgesetz

Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) dient der Regelung von Gerichtsverfassung und Verfahrensrecht innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit. U. a. beinhaltet das SGG Angaben zu sozialgerichtlichen Instanzen und Zuständigkeiten der Sozialgerichte, Landessozialgerichte und dem Bundessozialgericht.

Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit

Sozialgerichte bilden allgemein die erste Instanz der Sozialgerichtsbarkeit, wohingegen die Landessozialgerichte als Berufungs- und Beschwerdeinstanz tätig werden. Das Bundessozialgericht in Kassel fungiert als Revisionsgericht.

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