Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lappland 1, 24326 Nehmten |
Telefon: | 04555611 |
Anschrift: | An der Turnhalle, 23715 Bosau |
Telefon: | 04527368 |
E-Mail: | kindergartensonnenschein@gmx.de |
Anschrift: | Helmoldplatz 2, 23715 Bosau |
Telefon: | 045271615 |
E-Mail: | kita.schwalbennest@kirche-bosau.de |
Anschrift: | Brüggkamp 4, 23715 Bosau |
Telefon: | 045271563 |
Anschrift: | Am Hohen Stein, 23824 Tensfeld |
Telefon: | 04557332 |
Anschrift: | Brandswisch 11, 24326 Dersau |
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Anschrift: | Tarbeker Weg (Sportlerheim), 24638 Schmalensee |
Telefon: | 043238282 |
Anschrift: | Fegetasche 1a, 24306 Plön |
Telefon: | 045224142 |
Anschrift: | Malenter Straße 2, 24306 Bösdorf-Oberkleveez |
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Anschrift: | Heinrich-Rieper-Straße 3, 24306 Plön |
Telefon: | 04522743595 |
Ganz in der Nähe des Plöner Sees, inmitten des Naturparks Holsteinische Schweiz befindet sich die Gemeinde Seedorf. Der Ortsteil Berlin ist aufgrund seiner Namensgleichheit mit der deutschen Hauptstadt ein...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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