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Sozialämter in Gößnitz - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(30)
Sozialamt Altenburger Land
11.08 km von Gößnitz
Anschrift:Lindenaustraße 31, 04600 Altenburg
Telefon:03447586730
Fax:03447586720
E-Mail:landratsamt@altenburgerland.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Gößnitz

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Platz der Einheit 4, 04618 Langenleuba-Niederhain
Telefon:0344978100
Fax:03449781018
E-Mail:info@gemeinde-langenleuba-niederhain.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(26)
Sozialamt des Landkreises Zwickau
19.37 km von Gößnitz
Anschrift:Haus 1, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau
Telefon:0375440222101
Fax:0375440232100
E-Mail:sozialamt@landkreis-zwickau.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
(3)
Amt für Schule, Soziales und Sport
19.53 km von Gößnitz
Anschrift:Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau
Telefon:0375834000
Fax:0375834040
E-Mail:schulesozialessport@zwickau.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(25)
Sozialamt
24.66 km von Gößnitz
Anschrift:Gagarinstr. 99/101, 07545 Gera
Telefon:03658383101
Fax:03658383105
E-Mail:sozialamt@gera.de
Öffnungs­zeiten:Termine nach Vereinbarung
(67)
Sozialamt des Landkreises Leipzig
25.77 km von Gößnitz
Anschrift:Brauhausstraße 8, 04552 Borna
Telefon:034332412100
Fax:034379847072
E-Mail:info@lk-l.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Di 8:30-12 Uhr und 13:30-18 Ur
Do 8:30-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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