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Anschrift: | Lindenaustr. 31, 04600 Altenburg |
Telefon: | 03447586402 |
Fax: | 03447586425 |
E-Mail: | landratsamt@altenburgerland.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 04552 Borna |
Telefon: | 03433873256 |
Fax: | 03433873259 |
E-Mail: | fd32@borna.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Straße 22, 04668 Grimma |
Telefon: | 034332411600 |
Fax: | 034332417113 |
E-Mail: | info@lk-l.de |
Anschrift: | Markt 13-15, 04654 Frohburg |
Telefon: | 03434880531 |
Fax: | 03434880539 |
E-Mail: | p.haering@frohburg.de |
Anschrift: | Markt 1, 04651 Bad Lausick |
Telefon: | 03434570128 |
Fax: | 03434570134 |
E-Mail: | a.dathe@bad-lausick.de |
Anschrift: | Altmarkt 16, 06712 Zeitz |
Telefon: | 0344183421 |
Fax: | 0344183499 |
E-Mail: | tiefbau@stadt-zeitz.de |
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Die Gemeinde Haselbach liegt im Landkreis Altenburger Land in Thüringen und grenzt an die Gemeinden Treben und Meuselwitz sowie an Regis-Breitingen in Sachsen. Haselbach wurde 1282 zum ersten Mal in einer...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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