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Ausländerbehörden in Langenleuba-Niederhain - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(35)
Ausländerbehörde des Landkreises
11.42 km von Langenleuba-Niederhain
Anschrift:Lindenaustraße 9, 04600 Altenburg
Telefon:03447586132
Fax:03447586106
E-Mail:ordnung.gewerbe@altenburgerland.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Langenleuba-Niederhain

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(95)
Amt für Ausländerrecht des Landkreises Zwickau
15.04 km von Langenleuba-Niederhain
Anschrift:Werdauer Straße 62, Haus 5, 08056 Zwickau
Telefon:0
Fax:0375440224189
E-Mail:auslaender@landkreis-zwickau.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Anschrift:Geb.42, Bahnhofstraße 5, 04668 Grimma
Telefon:034379841701
Fax:034379847028
E-Mail:info@lk-l.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Di 8:30-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
(214)
Bürgeramt, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde
27.99 km von Langenleuba-Niederhain
Anschrift:Düsseldorfer Platz 1, 09111 Chemnitz
Telefon:03714883371
Fax:03714883499
E-Mail:auslaenderbehoerde@stadt-chemnitz.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(64)
Ausländerbehörde
36.6 km von Langenleuba-Niederhain
Anschrift:Kornmarkt 12, 07545 Gera
Telefon:03658382539
Fax:03658382535
E-Mail:auslaenderwesen@gera.de
Öffnungs­zeiten:Terminvergabe
(57)
Ausländerbehörde des Vogtlandkreises
42.6 km von Langenleuba-Niederhain
Anschrift:Postplatz 5, 08523 Plauen
Telefon:037413002530
Fax:037413004047
E-Mail:landratsamt@vogtlandkreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Ausländerbehörde Langenleuba-Niederhain
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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