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Gerichtsvollzieher in Ponitz - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Gerichtsvollzieherin Göhler
14.5 km von Ponitz
Anschrift:Weibermarkt 13, 04600 Altenburg
Telefon:03447831783
Fax:03447890549
Sprechzeiten:Di 15-16 Uhr Mi 9-11 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Peschek
16.37 km von Ponitz
Anschrift:Remsaer Str. 17-19, 04600 Altenburg
Telefon:034478988534
Fax:034478988536
Sprechzeiten:Mo 9-11 Uhr Mi 14:30-15:30 Uhr
(20)
Gerichtsvollzieher Sojka
16.37 km von Ponitz
Anschrift:Remsaer Str. 17-19, 04600 Altenburg
Telefon:034474881117
Fax:034474889209
Sprechzeiten:Di 9-10 Uhr Mi 15-17 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Sojka
16.37 km von Ponitz
Anschrift:Remsaer Str. 17-19, 04600 Altenburg
Telefon:034474881118
Fax:034474889209
Sprechzeiten:Di 9-11 Uhr Mi 15-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Ponitz
Anschrift:Bergring 6, 08058 Zwickau
Telefon:03760437410
Fax:03760437420
Sprechzeiten:Mi 9-11 Uhr und 13-15 Uhr
Anschrift:Eichenweg 12, 08371 Glauchau
Telefon:0376314790
Fax:037635017066
Sprechzeiten:Di 9-12 Uhr Do 13-15 Uhr
(14)
Gerichtsvollzieher Fiedler (Bezirk 8)
12.63 km von Ponitz
Anschrift:Büttenstr. 4, 08058 Zwickau
Telefon:03752721876
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Mi 10-12 Uhr
Anschrift:Büttenstr. 4, 08058 Zwickau
Telefon:0375297522
Fax:037530327982
Sprechzeiten:Di 9-11 Uhr Do 13-15 Uhr
Anschrift:Büttenstr. 4, 08058 Zwickau
Telefon:0375300518
Sprechzeiten:Mo 9-11 Uhr und 14-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Ponitz? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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