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Gewerbeämter in Bischofferode - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Leinegasse 11, 37308 Heilbad Heiligenstadt
Telefon:036066503225
Fax:036066509000
E-Mail:gewerbeamt@kreis-eic.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Sprechzeiten:
Mo, Di, Fr 8:30-12 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13:30-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Bischofferode

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(28)
Gewerbeamt
14.52 km von Bischofferode
Anschrift:Bahnhofstraße 43, 37327 Leinefelde-Worbis
Telefon:036052000
Fax:03605200199
E-Mail:info@leinefelde-worbis.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
Mi+Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Behringstraße 3, 99734 Nordhausen
Telefon:036319110
Fax:036319111119
E-Mail:post@lrandh.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(52)
Gewerbeamt
25.22 km von Bischofferode
Anschrift:Marktplatz 15, 37308 Heilbad Heiligenstadt
Telefon:036066770
Fax:03606677900
E-Mail:gewerbe@heilbad-heiligenstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30-12 Uhr und 14-15 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
(27)
Gewerbeamt (Mühlhausen/Thüringen)
32.12 km von Bischofferode
Anschrift:Ratsstraße 25, 99974 Mühlhausen
Telefon:03601452418
Fax:03601452412
E-Mail:sicherheit-ordnung@muehlhausen.de
Öffnungs­zeiten:Kernverwaltung:
Mo+Fr 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Anschrift:Markt 8, 99706 Sondershausen
Telefon:03632741175
Fax:0363274188874
E-Mail:goa@kyffhaeuser.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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