Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Turmstr. 2, 99887 Gräfenhain |
Telefon: | 03624313779 |
Anschrift: | Im Leichfeld, 99885 Ohrdruf |
Telefon: | 03624402425 |
Anschrift: | Arnstädter Str. 1, 99885 Ohrdruf |
Telefon: | 03624402259 |
Anschrift: | Hauptstr. 33, 99887 Herrenhof |
Telefon: | 03625342456 |
Anschrift: | Klostermühlenstr. 6, 99887 Georgenthal |
Telefon: | 03625325464 |
Anschrift: | Siedlung 12, 99885 Luisenthal |
Telefon: | 03625740359 |
Anschrift: | Arnstädter Str. 11, 99885 Wölfis |
Telefon: | 03624312749 |
Anschrift: | Zum Candelaber 19, 99894 Leinatal |
Telefon: | 03625325273 |
Anschrift: | Gallbergstr. 2a, 99897 Tambach-Dietharz |
Telefon: | 03625236049 |
Anschrift: | Friedrichsanfang 14, 99330 Crawinkel |
Telefon: | 03624314358 |
Gräfenhain liegt im thüringischen Landkreis Gotha. Vermutlich entstand der Ort bereits im 11. Jahrhundert, eine erstmalige urkundliche Erwähnung lässt sich allerdings erst für 1230 datieren. Der Ort hat...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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