Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Heinrich-Schütz-Straße 4, 07586 Bad Köstritz |
Telefon: | 03660588116 |
E-Mail: | susann.puschendorf@stadt-bad-koestritz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Flemmingstraße 17, 07613 Crossen a. d. Elster |
Telefon: | 03669347031 |
Fax: | 03669347022 |
E-Mail: | info@vg-hes.de |
Anschrift: | Markt 27, 07607 Eisenberg |
Telefon: | 03669173457 |
Fax: | 03669173417 |
E-Mail: | kontakt@rathaus-eisenberg.de |
Anschrift: | Markt 3, 07639 Bad Klosterlausnitz |
Telefon: | 03660157125 |
Fax: | 03660157122 |
E-Mail: | kaemmerei@bad-klosterlausnitz.de |
Anschrift: | Straße der Einheit 63, 07586 Kraftsdorf |
Telefon: | 036606835026 |
Fax: | 036606835013 |
E-Mail: | kaemmerei@gemeinde-kraftsdorf.de |
Anschrift: | Kornmarkt 12, 07545 Gera |
Telefon: | 03658382201 |
Fax: | 03658382205 |
E-Mail: | finanzen@gera.de |
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Caaschwitz ist eine kleine Gemeinde im Landkreis Greiz im Freistaat Thüringen. Die Ortschaft wurde erstmals 1191 in einer Urkunde erwähnt. Caaschwitz liegt am Fluss Weiße Elster in der Nähe der Stadt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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