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Anschrift: | Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz |
Telefon: | 03661876367 |
Fax: | 0366187677367 |
E-Mail: | info@landkreis-greiz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Gagarinstr. 99-101, 07545 Gera |
Telefon: | 03658383401 |
Fax: | 03658383405 |
E-Mail: | jugendamt@gera.de |
Anschrift: | Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz |
Telefon: | 03663488958 |
Fax: | 03663488488 |
E-Mail: | poststelle@lrasok.thueringen.de |
Anschrift: | Goethestraße 12, 07607 Eisenberg |
Telefon: | 03669170433 |
Fax: | 03669170166 |
E-Mail: | ja@lrashk.thueringen.de |
Anschrift: | Königswalder Straße 18, 08412 Werdau |
Telefon: | 0375440221900 |
E-Mail: | jugendamt@landkreis-zwickau.de |
Anschrift: | Postplatz 5, 08523 Plauen |
Telefon: | 037413000 |
Fax: | 037413004000 |
E-Mail: | landratsamt@vogtlandkreis.de |
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Harth-Pöllnitz liegt im thüringischen Landkreis Greiz. Die beiden ehemals unabhängigen Gemeinden wurden 1995 zusammen gelegt. Im Ortsteil Burkersdorf kann man den Rittergutsanbau aus dem Jahre 1205...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.
Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.
Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.
Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).
Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.
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