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Anschrift: | Stadtrodaer Str. 1, 07749 Jena |
Telefon: | 08004555533 |
Fax: | 03641379908 |
E-Mail: | familienkasse-sachsen-anhalt-thueringen@arbeitsagentur.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ostpreußenstr. 16, 95032 Hof |
Telefon: | 08004555533 |
Fax: | 09281785512 |
E-Mail: | familienkasse-bayern-nord@arbeitsagentur.de |
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Wiebelsdorf liegt im Thüringer Schiefergebirge im Landkreis Greiz im der Nähe der Stadt Auma. 1333 wurde die Ortschaft erstmals in einer Urkunde erwähnt. Als Kunstdenkmal gilt die Kirche im Ortsteil...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Familienkasse ist als deutsche Bundesfinanzbehörde im Allgemeinen für die Auszahlung von Kindergeld zuständig. Die Landesfamilienkassen unterhalten normalerweise mehrere Standorte im jeweiligen Bundesland.
Die wichtigste Zuständigkeit geht schon aus der umfangssprachlichen Bezeichnung „Kindergeldkasse“ hervor. Dabei zählen die Durchführung des Familienleistungsausgleichs, die Zuteilung des Kindergeldzuschlags, die Prüfung von Kindergeldansprüchen und Beratungsmöglichkeiten zu Elterngeld/ Elternzeit sowie Mutterschutz.
Die Durchführung des Familienleistungsausgleichs gilt als Hauptaufgabe der Familienkasse. Den gesetzlichen Rahmen dafür bilden das Bundeskindergeldgesetz, das Einkommensteuergesetz sowie bundesbehördliche Weisungen.
Das Bundeskindergeldgesetz trat erstmals 1995 in Kraft. Das Bundesgesetz enthält Regelungen zum Kindergeld in Deutschland. U. a. findet man im Bundeskindergeldgesetz Angaben zu Kindergeldregelungen, wie z. B. Altersgrenzen und Personenstand.
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