Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ritterstr. 14, 99310 Arnstadt |
Telefon: | 036287380 |
Fax: | 03628738457 |
E-Mail: | landratsamt@ilm-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Weimarer Str. 74, 98693 Ilmenau |
Telefon: | 03677666610 |
Fax: | 03677666620 |
E-Mail: | sport.betriebsamt@ilmenau.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 98527 Suhl |
Telefon: | 03681740 |
Fax: | 03681742561 |
E-Mail: | schule-sport@stadtsuhl.de |
Anschrift: | Markt 6, 07318 Saalfeld |
Telefon: | 03671598315 |
Fax: | 03671598311 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Schloßstr. 24, 07318 Saalfeld |
Telefon: | 036718230 |
Fax: | 03671823370 |
E-Mail: | schulverwaltung@kreisslf.de |
Anschrift: | Rathausstr. 1, 98544 Zella-Mehlis |
Telefon: | 03682852500 |
Fax: | 03682852400 |
E-Mail: | ansorg@zella-mehlis.de |
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Großbreitenbach ist eine Stadt im Landkreis Ilm in Thüringen. Sie liegt auf einer Hochfläche im Thüringer Wald. 1399 erfolgte die erste Erwähnung in einer Urkunde. Zu den Sehenswürdigkeiten der Stadt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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