Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Behringstraße 3, 99734 Nordhausen |
Telefon: | 036319110 |
Fax: | 036319111119 |
E-Mail: | post@lrandh.thueringen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Weststr. 2, 37339 Breitenworbis |
Telefon: | 03607477160 |
Fax: | 03607477200 |
E-Mail: | poststelle@eichsfeld-wipperaue.de |
Anschrift: | Rasenweg 5, 99713 Helbedündorf |
Telefon: | 03602984641 |
Fax: | 03602983314 |
E-Mail: | info@helbeduendorf.de |
Anschrift: | Bergstr. 51, 37355 Niederorschel |
Telefon: | 03607655743 |
Fax: | 03607655780 |
E-Mail: | gemeinde@niederorschel.de |
Anschrift: | Holzthalebener Str. 38, 99996 Menteroda |
Telefon: | 03602981517 |
Fax: | 03602981518 |
E-Mail: | bauamt@menteroda.de |
Anschrift: | Dorfstraße 18, 99735 Werther |
Telefon: | 03631433715 |
Fax: | 03631433721 |
E-Mail: | gemeinde@gemeinde-werther.de |
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Die Gemeinde Sollstedt liegt im Thüringer Landkreis Nordhausen am Rande des Eichsfeldes. Für das Jahr 1221 ist eine erste urkundliche Erwähnung nachgewiesen. Die reizvolle Umgebung lädt zum Wandern im...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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