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Forstämter in Eineborn - Öffnungszeiten

Info zu Forstamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(9)
Forstrevier Pößneck
8.73 km von Eineborn
Anschrift:Karl-Liebknecht-Str. 2, 07806 Neustadt
Telefon:01723480294
Fax:03648124880
E-Mail:tina.zeiss@forst.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen persönlichen Termin.
(8)
Forstrevier Strößwitz
16.9 km von Eineborn
Anschrift:Karl-Liebknecht-Str. 2, 07806 Neustadt
Telefon:0361573913095
Fax:0361571913095
E-Mail:torsten.veckenstedt@forst.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen persönlichen Termin.
(4)
Forstrevier Altenberga
19.89 km von Eineborn
Anschrift:Ilmstr. 1, 99438 Bad Berka
Telefon:0361573913109
Fax:0361571913109
E-Mail:joerg.petersdorf-pfeifer@forst.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Eineborn

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Thüringer Forstamt Neustadt
12.73 km von Eineborn
Anschrift:Karl-Liebknecht-Str. 2, 07806 Neustadt
Telefon:0364812486
Fax:03648124880
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(0)
Thüringer Forstamt Weida
15.72 km von Eineborn
Anschrift:Bahnhofstr. 29, 07570 Weida
Telefon:036603714990
Fax:0366037149929
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 7-15:30 Uhr
Fr 7-13 Uhr
(2)
Forstrevier Großebersdof
15.72 km von Eineborn
Anschrift:Bahnhofstr. 29, 07570 Weida
Telefon:03648124886
E-Mail:amelie.wohlleben@forst.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
(3)
Forstrevier Zedlitz
15.72 km von Eineborn
Anschrift:Bahnhofstr. 29, 07570 Weida
Telefon:0361573913199
Fax:0361571913199
E-Mail:joerg.barabas@forst.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
(4)
Forstrevier Schömberg
16.38 km von Eineborn
Anschrift:Bahnhofstr. 29, 07570 Weida
Telefon:0361573913245
Fax:0361571913245
E-Mail:frank.weller@forst.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Forstamt Eineborn
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Forstamt

Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.

Bezeichnungen der Forstämter

Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.

Aufgaben der Forstverwaltung

Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.

Landesforstverwaltung und Bundesforstamt

Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).

Besitzarten von Waldflächen

Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

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