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Pressestellen in Großlöbichau - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Rathausstr. 1, 07774 Dornburg-Camburg
Telefon:03642171014
Fax:03642171093
E-Mail:info@vg-dornburg-camburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Pressestelle Saale-Holzland-Kreis
16.48 km von Großlöbichau
Anschrift:Im Schloß, 07607 Eisenberg
Telefon:03669170108
Fax:03669170166
E-Mail:presse@lrashk.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Großlöbichau

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Pressestelle Bürgel
5.49 km von Großlöbichau
Anschrift:Markt 1, 07616 Bürgel
Telefon:0366924910
Fax:03669222253
E-Mail:info@stadt-buergel.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Pressestelle Jena
6.05 km von Großlöbichau
Anschrift:Am Anger 15, 07743 Jena
Telefon:03641492004
Fax:03641492020
E-Mail:presse@jena.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Pressestelle Stadtroda
8.4 km von Großlöbichau
Anschrift:Str. des Friedens 17, 07646 Stadtroda
Telefon:03642844124
E-Mail:Rathaus@stadtroda.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-11:30 Uhr Do 13-15:30 Uhr Do 9-11:30 Uhr und 13-17:30 Uhr
Anschrift:Pfarrwinkel 10, 07646 Tröbnitz
Telefon:0364286480
Fax:03642864848
E-Mail:verwaltung@huegelland-taeler.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
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Pressestelle Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf
12.69 km von Großlöbichau
Anschrift:Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 Hermsdorf
Telefon:03660157713
Fax:03660157750
E-Mail:info@vg-hermsdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr Di 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr Do 9-12 Uhr 13-17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Großlöbichau
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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