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Ausländerbehörden in Quirla - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(81)
Ausländerbehörde des Landkreises
14.92 km von Quirla
Anschrift:Claußstraße 3, 07607 Eisenberg
Telefon:036691700
Fax:03669170745
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Quirla

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(65)
Ausländerbehörde
10.34 km von Quirla
Anschrift:Am Anger 15, 07743 Jena
Telefon:03641490
Fax:03641492020
E-Mail:info@jena.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(64)
Ausländerbehörde
22.19 km von Quirla
Anschrift:Kornmarkt 12, 07545 Gera
Telefon:03658382539
Fax:03658382535
E-Mail:auslaenderwesen@gera.de
Öffnungs­zeiten:Terminvergabe
(52)
Ausländerbehörde des Landkreises
25.01 km von Quirla
Anschrift:Bahnhofstr. 28, 99510 Apolda
Telefon:03644540786
Fax:03644540789
E-Mail:post.landratsamt@wl.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(23)
Ausländerbehörde Saale-Orla-Kreis
32.13 km von Quirla
Anschrift:Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz
Telefon:036634880
Fax:03663488450
E-Mail:auslaenderbehoerde@lrasok.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, Di 13-18 Uhr, Do 13-17 Uhr
(63)
Ausländerbehörde
32.19 km von Quirla
Anschrift:Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg
Telefon:03445730
Fax:03445731199
E-Mail:poststelle@blk.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:30-11:30 Uhr und 13-17:30 Uhr
Do 8:30-11:30 Uhr und 13-15 Uhr
Fr 8:30-11:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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