Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Auf dem Dohlenberg 5, 7806 Neustadt an der Orla |
Telefon: | 03648156377 |
Anschrift: | Am Rosenweg 1, 7806 Neustadt an der Orla |
Telefon: | 03648124024 |
Anschrift: | Bahnhofstr. 4, 7381 Oppurg |
Telefon: | 03647413446 |
Anschrift: | An der Körnerlinde 1, 7806 Neustadt an der Orla |
Telefon: | 03648159999 |
Anschrift: | Ortsstr. 23 b, 7381 Nimritz |
Telefon: | 03647421396 |
Anschrift: | Jenaer Str. 14, 7381 Pößneck |
Telefon: | 03647414512 |
Anschrift: | Strößwitz Nr. 15, 7806 Neustadt an der Orla |
Telefon: | 03648122163 |
Anschrift: | Am Anger 1, 7381 Bodelwitz |
Telefon: | 036475278175 |
Anschrift: | Weltwitz 5, 7819 Schmieritz |
Telefon: | 03648123231 |
Anschrift: | Dorfstr. 3, 7381 Langenorla |
Telefon: | 03647414619 |
Die in ländlicher Idylle gelegenen Gemeinde Lausnitz befindet sich im thüringischen Saale-Orla-Kreis. Die Ortschaft ist wald- und teichreich geprägt und lädt zum Wandern durch den Mühlengrund ein.
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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