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Anschrift: | Bahnhofstr. 18, 07381 Pößneck |
Telefon: | 0364742680 |
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E-Mail: | poststelle@agpn.thueringen.de |
Anschrift: | Europaratstr. 13, 08523 Plauen |
Telefon: | 037411010 |
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Anschrift: | Schloßstr. 2, 07646 Stadtroda |
Telefon: | 036428460 |
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Anschrift: | Brunnengasse 10, 07973 Greiz |
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Fax: | 03661615117 |
E-Mail: | poststelle@aggrz.thueringen.de |
Anschrift: | Berliner Platz 1, 95030 Hof |
Telefon: | 092816000 |
Fax: | 09281600372 |
E-Mail: | poststelle@ag-ho.bayern.de |
Anschrift: | Marktstr. 54, 07407 Rudolstadt |
Telefon: | 036724490 |
Fax: | 03672422131 |
E-Mail: | poststelle@agru.thueringen.de |
Anschrift: | Rudolf-Diener-Str. 1, 07545 Gera |
Telefon: | 03658340 |
Fax: | 03658342007 |
E-Mail: | poststelle@agg.thueringen.de |
Anschrift: | Rathenaustr. 13, 07745 Jena |
Telefon: | 036413070 |
Fax: | 03641307200 |
Anschrift: | Jenaer Str. 8, 99510 Apolda |
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E-Mail: | poststelle@agapd.thueringen.de |
Anschrift: | Nachlassgerichtsstr. 15, 96317 Kronach |
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Die Gemeinde Neundorf mit weiterem Ortsteil Pahnstangen liegt mittig im Landkreis Saale-Orla in Thüringen. Die A9 tangiert die Ortschaft, die Ausgangspunkt für Ausflüge ist. Die nähere Umgebung lädt zum...
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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