Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz |
Telefon: | 03663488958 |
Fax: | 03663488488 |
E-Mail: | poststelle@lrasok.thueringen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rainweg 81, 07318 Saalfeld |
Telefon: | 03671823641 |
Fax: | 03671823541 |
E-Mail: | jugendamt@kreis-slf.de |
Anschrift: | Am Anger 13, 07743 Jena |
Telefon: | 03641492671 |
Fax: | 03641492020 |
E-Mail: | jub@jena.de |
Anschrift: | Schwanseestr. 17, 99423 Weimar |
Telefon: | 03643762960 |
Fax: | 03643762961 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg |
Telefon: | 03675871212 |
Fax: | 03675871404 |
E-Mail: | jugendamt@lkson.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 28, 99510 Apolda |
Telefon: | 03644540541 |
Fax: | 03644540850 |
E-Mail: | post.landratsamt@wl.thueringen.de |
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Seisla mit dem Ortsteil Wöhlsdorf liegt im thüringischen Landkreis Saale-Orla. Eine erste urkundliche Erwähnung ist auf das Jahr 1381 datiert. Sehenswert ist die denkmalgeschützte Wehrkirche von 1230...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.
Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.
Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.
Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).
Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.
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