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Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Saalfeld-Rudolstadt

Info zu Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

(2)
Ausländerbeauftragter Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
2.66 km von Saalfeld-Rudolstadt
Anschrift:Schlossstr. 24, 07318 Saalfeld
Telefon:03671823205
Fax:03671823370
(0)
Ausländerbeauftragte Landkreis Ilm-Kreis
32.52 km von Saalfeld-Rudolstadt
Anschrift:Ritterstr. 14, 99310 Arnstadt
Telefon:03628738108
Fax:03628738111
E-Mail:gfb@ilm-kreis.de
(1)
Ausländerbeauftragter Landkreis Sonneberg
32.55 km von Saalfeld-Rudolstadt
Anschrift:Siedlungsstr. 13, 96515 Judenbach
(2)
Beauftragte für Migration und Integration Jena
34.33 km von Saalfeld-Rudolstadt
Anschrift:Saalbahnhofstr. 9, 07703 Jena
Telefon:03641492635
Fax:03641492634
E-Mail:integration@jena.de
(0)
Fachreferentin für Migrationsangelegenheiten Weimar
34.38 km von Saalfeld-Rudolstadt
Anschrift:Markt 13/14, 99423 Weimar
Telefon:03643762766
Fax:03643762768
E-Mail:auslaenderbeauftragte@stadtweimar.de
(0)
Ausländer- und Aussiedlerbeauftragte Saale-Orla-Kreis
34.92 km von Saalfeld-Rudolstadt
Anschrift:Oschitzer Str. 4, 07907 Schleiz
Telefon:03663488210
Fax:03663488450
E-Mail:gleichstellung@lrasok.thueringen.de
Anschrift:Werner-Seelenbinder-Str. 6, 99096 Erfurt
Telefon:03613798751
Fax:03613798825
E-Mail:eckehard.peters@tmsfg.thueringen.de
(2)
Ausländerbeauftragte Erfurt
40.32 km von Saalfeld-Rudolstadt
Anschrift:Benediktsplatz 1, 99084 Erfurt
Telefon:03616551044
Fax:03616556722
E-Mail:auslaenderbeauftragte@erfurt.de
(4)
Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Weimarer Land
41.64 km von Saalfeld-Rudolstadt
Anschrift:Bahnhofstr. 28, 99510 Apolda
Telefon:03644540413
Fax:03644540850
E-Mail:beate.wiedemann@wl.thueringen.de
(1)
Gleichstellungsstelle im Landratsamt Kronach
47.44 km von Saalfeld-Rudolstadt
Anschrift:Güterstr. 18, 96317 Kronach
Telefon:09261678335
Fax:0926162818335
E-Mail:claudia.merkel@lra-kc.bayern.de
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FAQ und Ratgeber Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte

Der Integrationsbeauftragte (auch: Beauftragte für Migration und Integration) hat die Aufgabe in der Regierung eines Landes, Bundeslandes oder einer Kommune die Belange von Migranten zu vertreten und sich für ihre Integration einzusetzen. Der Amtsinhaber wurde ehemals als Ausländerbeauftragter bezeichnet. Meist ist sein Amt an das Sozialministerium angegliedert. Außerdem gehört der Integrationsbeauftragte der Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber an.

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt innerhalb einer Behörde, eines Unternehmens, einer Kommune oder einer sozialen Einrichtung die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird auch als Frauenbeauftragte und Beauftragte für Chancengleichheit bezeichnet. Sie arbeitet in einem Frauenbüro, Gleichstellungsamt oder einer Gleichstellungsstelle als Frauenvertreterin und nimmt so die im jeweiligen Unternehmen interne Aufgaben wahr, die der Gleichstellung dienen.

Flüchtling: Definition

Im Unterschied zum Migranten gilt ein Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention als eine Person, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder sich wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.

Aufenthaltsgesetz

Im Aufenthaltsgesetz sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen über Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland geregelt. Das Gesetz umfasst Regelungen u.a. zum Familiennachzug. Außerdem ist der Aufenthalt zum Zweck von Ausbildung und Erwerbstätigkeit aus familiären, völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in dem Gesetz geregelt.

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