Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 18, 36452 Kaltennordheim |
Telefon: | 0369462160 |
Fax: | 03694621619 |
E-Mail: | zentrale@vghoherhoen.de |
Anschrift: | Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen |
Telefon: | 036934850 |
Fax: | 036934858436 |
E-Mail: | info@lk-sm.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 1, 97650 Fladungen |
Telefon: | 09778919135 |
Fax: | 09778919133 |
E-Mail: | peter.weiss@fladungen.de |
Anschrift: | Marktgasse 106, 98617 Rhönblick |
Telefon: | 03694323012 |
Fax: | 03694323031 |
E-Mail: | eg.rb@gemeinde-rhoenblick.de |
Anschrift: | Kirchstraße 2-6, 36115 Hilders |
Telefon: | 06681960811 |
Fax: | 06681960826 |
E-Mail: | gemeinde@hilders.de |
Anschrift: | Marktplatz 9, 36142 Tann/Rhön |
Telefon: | 06682961124 |
Fax: | 06682961150 |
E-Mail: | info@tann-rhoen.de |
Anschrift: | Rhönstraße 26, 36115 Ehrenberg |
Telefon: | 0668396010 |
Fax: | 06683960123 |
E-Mail: | info@gemeinde-ehrenberg.de |
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Die Gemeinde Erbenhausen besteht aus weiteren 3 Ortsteilen und liegt im Thüringer Landkreis Schmalkalden-Meiningen. 845 erfolgte eine erste urkundliche Erwähnung des Ortes. Sehenswert sind das alte...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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