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Jugendämter in Schwarza - Öffnungszeiten

Info zu Jugendamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen
Telefon:036934858617
Fax:036934858217
E-Mail:info@lk-sm.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 8:30-12 Uhr Do 8:30-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Schwarza

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(34)
Jugendamt
11.61 km von Schwarza
Anschrift:Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl
Telefon:03681742541
Fax:03681742542
E-Mail:poststelle@stadtsuhl.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-13 Uhr Di 8-17 Uhr und Do 8-18 Uhr
(16)
Jugendamt des Landkreises
25.97 km von Schwarza
Anschrift:Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen
Telefon:036854450
Fax:03685445501
E-Mail:poststelle@lrahbn.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(62)
Jugendamt des Wartburgkreises
29.69 km von Schwarza
Anschrift:Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen
Telefon:03695617101
Fax:03695617199
E-Mail:info@wartburgkreis.de
Öffnungs­zeiten:Mo Di Fr 9-12 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
(30)
Jugendamt des Ilm-Kreises
37.82 km von Schwarza
Anschrift:Erfurter Straße 26, 99310 Arnstadt
Telefon:03628657601
Fax:03628738602
E-Mail:landratsamt@ilm-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:30-11:30 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8:30-11:30 Uhr und 13-14:30 Uhr
(104)
Jugendamt des Landkreises Gotha
38.16 km von Schwarza
Anschrift:Humboldtstr. 18 , 99867 Gotha
Telefon:03621214301
Fax:03621214334
E-Mail:jugend@kreis-gth.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 9-12 Uhr Di 13-17 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Jugendamt

Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.

Geschichte des Jugendamtes

Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.

Organisation von Jugendämtern

Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.

Aufgaben des Jugendamtes

Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).

Jugendschutz

Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.

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