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Gerichtsvollzieher in Großmonra - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Gerichtsvollzieherin Radzik
13.68 km von Großmonra
Anschrift:An der langen Brücke 1, 99610 Sömmerda 
Telefon:036343722074
Fax:036343722075
Sprechzeiten:Mo 9-11 Uhr Mi 13-14:30 Uhr
(14)
Gerichtsvollzieherin Donner
13.68 km von Großmonra
Anschrift:An der langen Brücke 1, 99610 Sömmerda 
Telefon:03634316935
Fax:03634317119
Sprechzeiten:Di 9-11 Uhr Do 13-14:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Großmonra
(12)
Gerichtsvollzieher Anslinger
16.8 km von Großmonra
Anschrift:Schönfelderstr. 4, 06556 Artern
Telefon:03466339602
Fax:03466339602
Sprechzeiten:Mi 12-13 Uhr Do 10-12 Uhr
(23)
Gerichtsvollzieherin Lorentz
16.8 km von Großmonra
Anschrift:Schönfelderstr. 4, 06556 Artern
Telefon:03466322532
Fax:03466322532
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Do 9-10 Uhr
(1)
Gerichtsvollzieher Laufer
24.68 km von Großmonra
Anschrift:Ernst-Thälmann-Str. 89, 99423 Weimar
Telefon:03643853031
Fax:03643853037
Sprechzeiten:Do 13-15 Uhr
(25)
Gerichtsvollzieherin Blomberg
24.68 km von Großmonra
Anschrift:Rießnerstraße 16, 99427 Weimar
Telefon:036435299764
Fax:036435297355
E-Mail:post@gv-blomberg.de
Sprechzeiten:Mittwoch von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
Donnerstag von 13:00 bis 14:00 Uhr
(3)
Gerichtsvollzieherin Trommer
25.34 km von Großmonra
Anschrift:Oberdiebacher Str. 7, 99428 Weimar
Telefon:03643516983
Fax:03643748956
Sprechzeiten:Di 10-12 Uhr Mi 13:30-14:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Großmonra? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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