Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kirchstr. 13, 99625 Großmonra |
Telefon: | 03635483288 |
Anschrift: | Wilhelm-Pieck-Ring 32, 99625 Kölleda |
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Anschrift: | August-Feine-Str. 1, 99625 Kölleda |
Telefon: | 03635483247 |
Anschrift: | Harraser Weg 34, 6577 Oberheldrungen |
Telefon: | 03467391380 |
E-Mail: | kita.oberheldrungen@awo-thueringen.de |
Anschrift: | Hoher Weg 3, 9116 Chemnitz |
Telefon: | 03713551956 |
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Anschrift: | Siedlung der DSF 8, 6647 Finne |
Telefon: | 0363775478 |
Anschrift: | Sömmerdaer Weg 15a, 99610 Sömmerda |
Telefon: | 03634621791 |
Anschrift: | Alte Schäferei 1, 6571 Wiehe |
Telefon: | 03467265677 |
E-Mail: | kita.wiehe@awo-thueringen.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 6, 6571 Donndorf |
Telefon: | 03467265532 |
Am Südrand der Finne im thüringischen Landkreis Sömmerda befindet sich die Gemeinde Großmonra. Die Ortschaft, die im nordöstlichen Teil des Thüringer Beckens liegt, wurde erstmals 704 in einer Urkunde...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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