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Wohnungsämter in Effelder-Rauenstein (Sonneberg) - Öffnungszeiten

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(21)
Wohngeldstelle des Landkreises Sonneberg
7 km von Effelder-Rauenstein (Sonneberg)
Anschrift:Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg
Telefon:036758710
Fax:03675871404
E-Mail:poststelle@lkson.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Effelder-Rauenstein (Sonneberg)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Amt für Wohnungswesen des Landkreises Coburg
13.45 km von Effelder-Rauenstein (Sonneberg)
Anschrift:Lauterer Str. 60, 96450 Coburg
Telefon:095615140
Fax:095615141099
E-Mail:landratsamt@landkreis-coburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr und Mo-Di 13:30-16 Uhr und Do 13:30-17 Uhr
(3)
Bauamt, Abt. Wohnen
15.47 km von Effelder-Rauenstein (Sonneberg)
Anschrift:Steingasse 18, 96450 Coburg
Telefon:09561891601
Fax:095618961601
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:k. A.
(9)
Amt für Wohnangelegenheiten des Landkreises
22.81 km von Effelder-Rauenstein (Sonneberg)
Anschrift:Güterstraße 18, 96317 Kronach
Telefon:092616780
Fax:09261678211
E-Mail:poststelle@lra-kc.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Landratsamt:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di-Mi 13:30-15:30 Uhr und Do 13:30-17:30 Uhr
(3)
SG Hoch- und Tiefbau, Abt. Wohngeld des Landkreises Hildburghausen
25.22 km von Effelder-Rauenstein (Sonneberg)
Anschrift:Wiesenstr. 18, 98646 Hildburghausen
Telefon:036854450
Fax:03685445501
E-Mail:poststelle@lrahbn.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(0)
Amt für Wohnungsbauförderung des Landkreises
25.66 km von Effelder-Rauenstein (Sonneberg)
Anschrift:Kronacher Str. 30, 96215 Lichtenfels
Telefon:09571180
Fax:09571181099
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 7:45-16 Uhr Do 7:45-17 Uhr Fr 7:45-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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