Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Anger 16, 99947 Sundhausen |
Telefon: | 03604370422 |
Anschrift: | Feldstr. 1, 99947 Neunheilingen |
Telefon: | 03604370323 |
Anschrift: | Wartbergstr. 14, 99958 Nägelstedt |
Telefon: | 03604274362 |
Anschrift: | Gartenstr. 2, 99947 Thamsbrück |
Telefon: | 03603813951 |
Anschrift: | Käthe-Kollwitz-Str. 18, 99947 Bad Langensalza |
Telefon: | 03603846334 |
Anschrift: | Kleinvargulaer Str. 129, 99958 Großvargula |
Telefon: | 03604274476 |
Anschrift: | Am Jüdenhügel 54, 99947 Bad Langensalza |
Telefon: | 03603842555 |
Anschrift: | Mittelstr. 85a, 99947 Bothenheilingen |
Telefon: | 03604370125 |
Anschrift: | Bornklagengasse 10a, 99947 Bad Langensalza |
Telefon: | 03603842352 |
Anschrift: | Bad Nauheimer Str. 33, 99947 Bad Langensalza |
Telefon: | 03603812172 |
Der besucherfreundliche Ort gehört der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt im Unstrut-Hainich-Kreis an. Schon im Jahre 860 wurde die Gemeinde erstmals schriftlich dokumentiert. Sehenswert sind vor allem...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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