Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hinter der Kirche 1 , 99826 Mihla |
Telefon: | 03692441909 |
Anschrift: | An der Delle 11 a, 99826 Mihla |
Telefon: | 03692442062 |
Anschrift: | Wernershäuser Str. 11 , Nazza |
Telefon: | 03692430802 |
Anschrift: | Im Lager 7 , 99826 Lauterbach |
Telefon: | 03692442333 |
E-Mail: | kiga.harsbergknirpse@web.de |
Anschrift: | Auf dem Hohnert 2 , 99831 Creuzburg |
Telefon: | 03692682551 |
Anschrift: | Am Schloss 9 , 99826 Berka vor dem Hainich |
Telefon: | 03692442319 |
Anschrift: | Hauptstr. 9, 99988 Heyerode |
Telefon: | 03602489191 |
Anschrift: | Mühlengrund 18, 99988 Wendehausen |
Telefon: | 03602488322 |
Anschrift: | Im Weinberg 2, 37281 Wanfried |
Telefon: | 056551633 |
E-Mail: | kindergartenheldra@gmail.com |
Ebenshausen liegt unweit nördlich der bekannten Stadt Eisenach. Schon 1229 wurde der Ort schriftlich dokumentiert. Das Ortsbild wird von idyllischer Fachwerkarchitektur dominiert. Der Ebenhäuser Steg und...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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