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Gewerbeämter in Stadtlengsfeld - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen
Telefon:03695615918
Fax:03695615999
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Mo, Di, Fr 9-12 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Stadtlengsfeld

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Gewerbeamt
24.99 km von Stadtlengsfeld
Anschrift:Bahnhofstraße 15, 37293 Herleshausen
Telefon:05654989517
Fax:05654989533
E-Mail:melanie.faber@herleshausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Do, Fr 8.30-12.30 Uhr, Do 14:00-17.30 Uhr
(36)
Gewerbeamt
25.2 km von Stadtlengsfeld
Anschrift:Markt 2, 99817 Eisenach
Telefon:03691670309
Fax:03691670930
E-Mail:info@eisenach.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
(23)
Gewerbeamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
29.12 km von Stadtlengsfeld
Anschrift:Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen
Telefon:036934858147
Fax:036934858436
E-Mail:info@lk-sm.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 8:30-12 Uhr Do 8:30-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
(38)
Gewerbeamt des Landkreises
30.65 km von Stadtlengsfeld
Anschrift:Friedrich-Ebert-Str. 9, 36251 Bad Hersfeld
Telefon:06621873200
E-Mail:gewerberecht@hef-rof.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Di 8-16 Uhr
Mi+Fr 8-13 Uhr
Do 8-17:30 Uhr
(21)
Gewerbeamt
30.9 km von Stadtlengsfeld
Anschrift:Schlossplatz 1, 98617 Meiningen
Telefon:03693454151
Fax:03693454199
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Bürgerbüro:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13-15 Uhr und Do 13-18 Uhr
jeden 1. Sa im Monat 9-13 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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