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Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Neumark (bei Weimar)

Info zu Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

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Fachreferentin für Migrationsangelegenheiten Weimar
12.6 km von Neumark (bei Weimar)
Anschrift:Markt 13/14, 99423 Weimar
Telefon:03643762766
Fax:03643762768
E-Mail:auslaenderbeauftragte@stadtweimar.de
(0)
Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Sömmerda
12.7 km von Neumark (bei Weimar)
Anschrift:Bahnhofstr. 9, 99610 Sömmerda
Telefon:03634354306
Fax:03634623082
E-Mail:christine.schuetze@lra-soemmerda.de
(2)
Ausländerbeauftragte Erfurt
18.77 km von Neumark (bei Weimar)
Anschrift:Benediktsplatz 1, 99084 Erfurt
Telefon:03616551044
Fax:03616556722
E-Mail:auslaenderbeauftragte@erfurt.de
Anschrift:Werner-Seelenbinder-Str. 6, 99096 Erfurt
Telefon:03613798751
Fax:03613798825
E-Mail:eckehard.peters@tmsfg.thueringen.de
(4)
Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Weimarer Land
19.94 km von Neumark (bei Weimar)
Anschrift:Bahnhofstr. 28, 99510 Apolda
Telefon:03644540413
Fax:03644540850
E-Mail:beate.wiedemann@wl.thueringen.de
(2)
Beauftragte für Migration und Integration Jena
29.19 km von Neumark (bei Weimar)
Anschrift:Saalbahnhofstr. 9, 07703 Jena
Telefon:03641492635
Fax:03641492634
E-Mail:integration@jena.de
(0)
Ausländerbeauftragte Landkreis Ilm-Kreis
34.03 km von Neumark (bei Weimar)
Anschrift:Ritterstr. 14, 99310 Arnstadt
Telefon:03628738108
Fax:03628738111
E-Mail:gfb@ilm-kreis.de
(0)
Ausländerbeauftragte Kyffhäuserkreis
41.62 km von Neumark (bei Weimar)
Anschrift:Markt 8, 99706 Sondershausen
Telefon:03632741281
Fax:03632741102
(0)
Ausländerbeauftragte Landkreis Mansfeld-Südharz
44.5 km von Neumark (bei Weimar)
Anschrift:Rudolf-Breitscheidstr. 20-22, 06526 Sangerhausen
Telefon:034645351600
(2)
Ausländerbeauftragter Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
47.98 km von Neumark (bei Weimar)
Anschrift:Schlossstr. 24, 07318 Saalfeld
Telefon:03671823205
Fax:03671823370
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FAQ und Ratgeber Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte in Neumark (bei Weimar)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte

Der Integrationsbeauftragte (auch: Beauftragte für Migration und Integration) hat die Aufgabe in der Regierung eines Landes, Bundeslandes oder einer Kommune die Belange von Migranten zu vertreten und sich für ihre Integration einzusetzen. Der Amtsinhaber wurde ehemals als Ausländerbeauftragter bezeichnet. Meist ist sein Amt an das Sozialministerium angegliedert. Außerdem gehört der Integrationsbeauftragte der Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber an.

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt innerhalb einer Behörde, eines Unternehmens, einer Kommune oder einer sozialen Einrichtung die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird auch als Frauenbeauftragte und Beauftragte für Chancengleichheit bezeichnet. Sie arbeitet in einem Frauenbüro, Gleichstellungsamt oder einer Gleichstellungsstelle als Frauenvertreterin und nimmt so die im jeweiligen Unternehmen interne Aufgaben wahr, die der Gleichstellung dienen.

Flüchtling: Definition

Im Unterschied zum Migranten gilt ein Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention als eine Person, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder sich wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.

Aufenthaltsgesetz

Im Aufenthaltsgesetz sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen über Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland geregelt. Das Gesetz umfasst Regelungen u.a. zum Familiennachzug. Außerdem ist der Aufenthalt zum Zweck von Ausbildung und Erwerbstätigkeit aus familiären, völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in dem Gesetz geregelt.

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