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Ausländerbehörde - Häufige Fragen

Was bedeutet AZR im Zusammenhang mit dem Ausländerwesen?

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Die Abkürzung AZR steht für das Ausländerzentralregister. Hierbei handelt es sich um eine deutsche Datenbank, in welcher Datensätze zu Ausländern gespeichert sind. Im Allgemeinen sind Daten von EU-Bürgern, Drittstaatlern und EWR-Bürgern im Ausländerzentralregister erfasst. In diesem Zusammenhang umfasst das AZR Daten von Menschen mit Aufenthaltstiteln, die in Deutschland leben, sowie von anerkannten Asylbewerbern und Menschen, welche ein Asyl begehren. Unter anderem sind Bearbeitungsvermerke der jeweils zuständigen Ausländerbehörde zu betreffenden Personen im Ausländerzentralregister gespeichert. Insofern sind Ausländerbehörden, die deutschen Zoll- und Polizeidienststellen und der Bundesbeauftragte für Asylfragen an das Ausländerzentralregister angeschlossen.

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Dazu passende Fragen:

Kann ich das Branchenportal ortsdienst weiterentwickeln?

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Handelt es sich bei ortsdienst um eine Behörde?

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Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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