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Bafögamt - Häufige Fragen

Wie kann ich eine Stundung der Rückzahlungspflicht erreichen?

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Etwa viereinhalb bis fünf Jahre nach Beendigung der Ausbildung bzw. dem Studienabschluss erhält der jeweilige Absolvent vom Bundesverwaltungsamt einen Feststellungsbescheid, insofern Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bezogen wurden. In diesem Bescheid werden Möglichkeiten für die Rückzahlung der Darlehenssumme aufgezeigt, z.B. entsprechende Ratenzahlungen, die vom Absolventen ab einem bestimmten Zeitpunkt zu leisten sind. Wer sich in der Darlehensrückzahlung befindet, kann aus wirtschaftlichen Gründen eine Stundung beim Bundesverwaltungsamt beantragen, wobei der Behörde hier die Ermessensentscheidung obliegt. Fällige Beträge können dann zurückgestellt werden, wobei für den Stundungszeitraum entsprechende Zinsen anfallen. 

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Dazu passende Fragen:

Kann ich das Branchenportal ortsdienst weiterentwickeln?

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Handelt es sich bei ortsdienst um eine Behörde?

ortsdienst.de ist ein Branchenbuch und Behördenfinder. Dabei handelt es sich bei ortsdienst.de um keine Behörde oder ein Amt, sondern um ein Branchenbuch, das lediglich die Kontaktdaten von Institutionen aufführt. Daher bitten wir Sie, Ihre Anfragen an die jeweilige Behörde telefonisch oder per Email zu richten. Wir können persönliche Anfragen an Ämter und Behörden leider nicht weiterleiten.

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