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Auf einer Lohnsteuerkarte sind alle wichtigen Daten zur Berechnung der Lohnsteuer durch einen Arbeitsgeber verzeichnet. Das Dokument wurde bereits Mitte der 1920er Jahren eingeführt und hatte bis vor wenigen Jahren in Deutschland Bestand, wobei die Ausstellung meist über die zuständige Meldebehörde erfolgte. Die Lohnsteuerkarte enthielt Angaben zu Anschrift, Steuerklasse, zum zuständigen Finanzamt des Betreffenden sowie weitere steuerrelevante Daten.