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Das Bundeswaldgesetz (BWaldG) stellt ein Bundesgesetz aus dem Verwaltungsrecht dar. Es trat in seiner ursprünglichen Fassung 1975 in Kraft, unterlag seither allerdings regelmäßigen Änderungen. Zuletzt wurde es 2010 geändert (Stand: März 2013). Das Bundeswaldgesetz hat mehrere Aufgaben. Zunächst soll es den Erhalt des Waldes als wirtschaftliche Rohstoffquelle sowie als Teil der Umwelt sichern. Insofern ist die nachhaltige und ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Waldes von großer Bedeutung für die Gesetzgebung. Nicht zuletzt soll mittels des Bundeswaldgesetzes ein stetiger Interessensausgleich zwischen den Belangen von Waldbesitzern und der Allgemeinheit geschaffen werden.