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Das Bundeswaldgesetz (BWaldG) stellt ein Bundesgesetz dar, das für die Bundesrepublik Deutschland gilt. Sein vollständiger Titel lautet „Gesetz zur Erhaltung des Waldes und Förderung der Forstwirtschaft“. Inhalt des Bundeswaldgesetzes ist es allgemein, den Wald in seiner Nutzfunktion, seiner Bedeutung für die Umwelt, seiner Schutz- und Erholungsfunktion sowie der ordentlichen Bewirtschaftung zu sichern. Das Bundeswaldgesetz dient im Allgemeinen als Grundlage für die Landeswaldgesetze der einzelnen Bundesländer. Man kann sich über das jeweilige Landeswaldgesetz sowie das Bundeswaldgesetz normalerweise in den Landesforstbehörden oder im zuständigen Forstamt informieren.