| Welche Gebühren fallen denn für die dauerhafte Bestattung auf einem Friedhof an?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Bestattungskosten hängen grundsätzlich mit der gewählten Bestattungsart zusammen. Je nachdem, ob man z.B. eine gewöhnliche Reihengrabstätte für die Urnen- oder Sargbestattung oder eine eigene Wahlgrabstätte auswählt, ob anonym bestattet oder auf besondere Grabflächen zurückgegriffen werden soll, kann eine Bestattung durchaus mehrere tausend Euro kosten.
Zudem können die Preise von Region zu Region bzw. von Gemeinde zu Gemeinde durchaus variieren. Generell gibt es eine Friedhofsordnung, aus der im Regelfall die Kosten für die dauerhafte Nutzung der jeweiligen Begräbnisstätte hervorgehen. Im Zweifel kann man sich an die verantwortliche Friedhofsverwaltung bzw. die zuständige Behörde wenden, um nähere Auskünfte zur Gebührenordnung zu erhalten.