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Wenn eine Bestattung vorgenommen wird, erwirbt man normalerweise als Angehöriger/ Bestattungsverpflichteter die Nutzungsrechte an einer Grabstelle. Regelmäßig erlischt das Grabnutzungsrecht nach Ablauf der Nutzungszeit oder durch die vorzeitige Rückgabe. Vielerorts ist es möglich, die Grabnutzungsrechte vorzeitig zurückzugeben. Allerdings gilt es hierbei in erster Linie, auch die Ruhefristen einzuhalten. Sobald die Nutzungsrechte an einer Grabstätte erloschen sind, gilt es, die Grabstätte zu räumen. Die genauen Bedingungen betreffend die Ruhefrist oder die Nutzungsdauer kann man in der Regel beim zuständigen Friedhofsamt bzw. beim Amt für Bestattungswesen erfragen.