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Das Heiratsbuch stellte bis Ende 2008 ein Verzeichnis dar, das vom Standesamt geführt werden musste. Wie auch aus der Benennung „Heiratsbuch“ hervorgeht, handelte es sich hierbei um eine Buchführung darüber, was für Ehen geschlossen wurden. Insofern galt es als Grundlage für die Ausstellung von Eheurkunden bzw. Heiratsurkunden. Seit dem 1. Januar 2009 gibt es das Heiratsbuch im eigentlichen Sinne nicht mehr. Stattdessen wird seine Funktion vom Eheregister übernommen, das wiederum normalerweise in elektronischer Form geführt wird.