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Lohnsteuerhilfe Flörsheim

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Dalbergstr. 4, 65439 Flörsheim
Telefon:06145544930
E-Mail:ines.gawrisch@vlh.de
Anschrift:Schillerstr. 19a, 65479 Raunheim
Telefon:061426034723
Fax:06142171520
E-Mail:alexandra.mosch@vlh.de
Anschrift:Flörsheimer Str. 26, 65239 Hochheim
Telefon:061462125
E-Mail:rolf.scheicher@vlh.de
Anschrift:Kurhausstr. 5a, 65719 Hofheim
Telefon:061922916211
Fax:061922916236
E-Mail:sabine.bergmann@vlh.de
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag 9-18 Uhr
Anschrift:Hugo-Hoffmann-Ring 12, 65795 Hattersheim
Telefon:061909273610
Fax:061909261684
E-Mail:stefanie.martini@vlh.de
Anschrift:Rheinstr. 47a, 65474 Bischofsheim
Telefon:061444692724
E-Mail:sandra.fusenig@vlh.de
Anschrift:Raunheimer Str. 28, 64546 Mörfelden-Walldorf
Telefon:06105951577
Fax:06105951578
E-Mail:claudia.steckenreiter@vlh.de
Anschrift:Weberstr. 17, 55130 Mainz
Telefon:061311433073
E-Mail:patrik.henkel@vlh.de
Anschrift:Alt Oberliederbach 38a, 65835 Liederbach
Telefon:06930058535
Fax:06930058539
E-Mail:frank.metz@vlh.de
Anschrift:Königsteinerstr. 6a, 65812 Bad Soden
Telefon:0619665340240
Fax:0619665340222
E-Mail:jennifer.grueneberg@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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