Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Tannenweg 25, 89180 Berghülen |
Telefon: | 073448182 |
E-Mail: | info@berghuelen.de |
Anschrift: | Am Berg 3/1, 72535 Heroldstatt |
Telefon: | 07389908940 |
Fax: | 073899089420 |
E-Mail: | info@kinderhaus-heroldstatt.de |
Anschrift: | Mörikestr. 6, 89601 Schelklingen |
Telefon: | 073942277 |
Anschrift: | Anton-Fischer-Weg 2, 89601 Schelklingen |
Telefon: | 073941551 |
E-Mail: | kath.kiga-schelklingen@t-online.de |
Anschrift: | Gerhauserstr. 31, 89143 Blaubeuren |
Telefon: | 073446822 |
Anschrift: | Bühlstr. 23, 89143 Blaubeuren |
Telefon: | 07344929493 |
Anschrift: | Entenweg 11, 89143 Blaubeuren |
Telefon: | 07344929495 |
Anschrift: | Am Pfarrgarten 11, 89143 Blaubeuren |
Telefon: | 073448101 |
Anschrift: | Baumgartenweg 5, 89601 Schelklingen |
Telefon: | 073846150 |
Dieser Landkreis im Osten von Baden-Württemberg befindet sich im Regierungsbezirk Tübingen. Gegliedert ist der Alb-Donau-Kreis neben den Städten Ehingen, Erbach und Schelklingen sowie in die Gemeinden...
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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