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Lohnsteuerhilfe Ottenbach (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Burgmehlstr. 39, 74423 Obersontheim
Telefon:07973912560
Fax:079739129921
E-Mail:martina.sept@vlh.de
Anschrift:Reichenaustr. 19, 72525 Münsingen
Telefon:07381931420
Fax:07381931421
E-Mail:ernst.krehl@vlh.de
Anschrift:Schaffnerstr. 3, 89073 Ulm
Telefon:073138858660
Fax:073138858662
E-Mail:margit.monrose@vlh.de
Anschrift:Römer Str. 169, 89077 Ulm
Telefon:073114055098
E-Mail:roland.schmid@vlh.de
Anschrift:Sanddornweg 6, 89155 Erbach
Telefon:07344952331
Fax:07344929586
E-Mail:tanja.braunsteffer@vlh.de
Anschrift:Beethovenstr. 49, 71711 Steinheim
Telefon:070452602
Fax:070452829
E-Mail:udo.guertler@vlh.de
Anschrift:Irisweg 55, 89079 Ulm
Telefon:073051780563
Fax:073051780564
E-Mail:margit.monrose@vlh.de
Anschrift:Am Wiesenbach 48, 74564 Crailsheim
Telefon:079517442
Fax:0795144928
E-Mail:gerald.frank@vlh.de
Anschrift:Weidenstr. 1, 74182 Obersulm
Telefon:071304006804
E-Mail:roland.falkenstein@vlh.de
Anschrift:Blumenstr. 2, 89608 Griesingen
Telefon:07391752117
Fax:07391752118
E-Mail:eleni.mouratidou-koch@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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