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Lohnsteuerhilfe Hüffenhardt (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hauptstr. 48, 69469 Weinheim
Telefon:062014881024
E-Mail:emine.sari@vlh.de
Anschrift:Erbsengasse 8, 69469 Weinheim
Telefon:062018790653
Fax:062018790655
E-Mail:hans.seidl@vlh.de
Anschrift:Banaterstr. 7, 68526 Ladenburg
Telefon:062034956345
E-Mail:christoph.seidl@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 76, 71732 Tamm
Telefon:071412587950
Fax:071416854204
E-Mail:michael.dobos@vlh.de
Sprechzeiten:Termine nach Vereinbarung
Öffnungs­zeiten:Montag 09:00 - 13:00 und 14:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 13:00 und 14:00 - 17:00
Mittwoch 15:00 - 19:00
Freitag 09:00 - 16:00
Anschrift:Staatsstr. 93, 64668 Rimbach
Telefon:0625386616
E-Mail:karola.pozarycki@vlh.de
Anschrift:Schlosshofweg 15, 71570 Oppenweiler
Telefon:07191900660
E-Mail:claudia.boeltz@vlh.de
Anschrift:Eberhardstr. 27, 71634 Ludwigsburg
Telefon:071419747502
Fax:071419747503
E-Mail:rolf.mattheis@vlh.de
Anschrift:Brückenstr. 12, 63897 Miltenberg
Telefon:0937199120
Fax:09371660343
E-Mail:raimund.ott@vlh.de
Anschrift:Am Sonnenberg 22, 64385 Reichelsheim
Telefon:061645164096
E-Mail:nicole.friedrich@vlh.de
Anschrift:Mühlstr. 18/1, 75223 Niefern-Öschelbronn
Telefon:07233944111
E-Mail:rolf.koenig@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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