Betreuungsgericht Wangen im Allgäu

Lindauer Straße 28, 88239 Wangen im Allgäu

Telefon:07522 707560
Fax:07522 70756300
E-Mail:poststelle@agwangen.justiz.bwl.de

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Das Betreuungsgericht ist mit den Angelegenheiten der Unterbringung und Betreuung von Volljährigen betraut, während sich das Familiengericht schwerpunktmäßig mit jenen Angelegenheiten der Minderjährigen befasst. Häufig finden vor dem Betreuungsgericht dementsprechend Unterbringungs- und Betreuungsverfahren statt.

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Betreuungsgericht FAQ Top 3 Fragen

Was ist das Familienverfahrensgesetz (FamFG)
Was ist der Unterschied zwischen dem Betreuungsgericht und dem Vormundschaftsgericht?
Was ist ein Betreuungsgericht?
Weitere Fragen

Betreuungsgericht Wangen im Allgäu: Informationen zu Betreuungsgericht Wangen im Allgäu

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Betreuungsgericht Wangen im Allgäu. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Betreuungsgericht Wangen im Allgäu können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Betreuungsgericht Lexikon

Betreuungsgerichte befassen sich als Abteilungen der Amtsgerichte mit Angelegenheiten der Unterbringung und Betreuung von volljährigen Personen.

Früheres Vormundschaftsgericht

Das Betreuungsgericht trug bis 2009 den Namen Vormundschaftsgericht. Als solches war das Betreuungsgericht ebenfalls für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger zuständig, aber auch für die Angelegenheiten Minderjähriger.

FamFG

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wurde 2008 erlassen und trat als Bundesgesetz 2009 in Kraft. Inhalte sind u. a. die Einführung des Großen Familiengerichts sowie Richtlinien zu Streitschlichtungen für Scheidungsfolgesachen.

Betreuungsverfahren

Wenn das Gericht zugunsten einer Betreuungsanordnung entscheidet, wird normalerweise ein Betreuungsverfahren eingeleitet. Wesentlicher Bestandteil des Betreuungsverfahrens ist die Bestellung eines Betreuers.

Betreuerbestellung

Das Bestellen eines Betreuers fällt in den Zuständigkeitsbereich des Betreuungsgerichts. Die Auswahl des Betreuers erfolgt entsprechend einer Rangfolge der möglichen Betreuer.

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