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Lohnsteuerhilfe Allmersbach im Tal (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hallenstr. 7, 73098 Rechberghausen
Telefon:071616549608
E-Mail:regina.hordt@vlh.de
Anschrift:Schozacher Str. 40, 70437 Stuttgart
Telefon:07112482679
Fax:071184990097
E-Mail:rainer.ritter@vlh.de
Anschrift:Staufeneckstr. 18, 73066 Uhingen
Telefon:07161934276
Fax:07161934277
E-Mail:ursula.spiegel@vlh.de
Anschrift:Karlstr. 1, 74405 Gaildorf
Telefon:07971955095
E-Mail:karl-heinz.lasch@vlh.de
Anschrift:Vordernbergstr. 15, 70191 Stuttgart
Telefon:07112597669
E-Mail:denis.herzhoff@vlh.de
Anschrift:Horbstr. 8, 73760 Ostfildern
Telefon:071134012817
Fax:07113411043
E-Mail:heike.merz@vlh.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr
Anschrift:Vorstadtstr. 92, 73240 Wendlingen
Telefon:0702452634
E-Mail:barbara.panno@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 76, 71732 Tamm
Telefon:071412587950
Fax:071416854204
E-Mail:michael.dobos@vlh.de
Sprechzeiten:Termine nach Vereinbarung
Öffnungs­zeiten:Montag 09:00 - 13:00 und 14:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 13:00 und 14:00 - 17:00
Mittwoch 15:00 - 19:00
Freitag 09:00 - 16:00
Anschrift:Weidenstr. 1, 74182 Obersulm
Telefon:071304006804
E-Mail:roland.falkenstein@vlh.de
Anschrift:Löwensteiner Str. 2/3, 74182 Obersulm
Telefon:071349107910
Fax:071349107911
E-Mail:steffen.rudigier@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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