Ausländerbehörde des Landkreises in Waiblingen

Rötestraße 17, 71332 Waiblingen

Telefon:07151 501-1368
Fax:07151 501-1744
E-Mail:infoabh@rems-murr-kreis.de
Öffnungszeiten:Nur nach Terminvereinbarung!

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Sie wollen sich schriftlich an die Ausländerbehörde Waiblingen wenden, aber möchten keinen Brief versenden? ortsdienst.de unterstützt Sie gern, denn neben der Adresse und der Telefonnummer vom Amt für Ausländerangelegenheiten sind hier auch Email und Fax angegeben.

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Ausländerbehörde FAQ Top 3 Fragen

Was versteht man unter einem Einbürgerungstest?
Ich möchte im Rahmen des Erasmus-Programms an einer deutschen Universität studieren. Was ist hier zu beachten?
Ich möchte gern für ein paar Monate in Deutschland bleiben. Benötige ich ein Visum?
Weitere Fragen

Ausländerbehörde Waiblingen: Informationen zu Ausländerbehörde des Landkreises

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Ausländerbehörde des Landkreises in Waiblingen. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Ausländerbehörde des Landkreises in Waiblingen können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Ausländerbehörde Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Abschiebung
Asylbewerberleistungsgesetz
Asylrecht
Asylverfahren
Au-pair-Aufenthalt
Aufenthaltserlaubnis
Aufenthaltstitel Verlängerung
Ausweisung einer Person
Duldung
Einbürgerungsverfahren Ablauf
Einladungserklärung
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Erlöschen des Aufenthaltstitels
EU-Freizügigkeitsbescheinigung
Familienzusammenführung
Integrationskurs
Visum beantragen
Zurückschiebung

Ausländerbehörde Lexikon

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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Wichtige rechtliche Hinweise

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