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Lohnsteuerhilfe Altlußheim (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Industriestr. 13, 67141 Neuhofen
Telefon:062365785995
Fax:062365785994
E-Mail:kirstin.eiselstein@vlh.de
Anschrift:Woogstr. 57a, 67117 Limburgerhof
Telefon:06236461155
E-Mail:angela.cimniak@vlh.de
Anschrift:Sporwörthstr. 84, 68219 Mannheim
Telefon:06218799804
E-Mail:ralf.benn@vlh.de
Anschrift:Eisenlohrstr. 10, 69115 Heidelberg
Telefon:06221183972
Fax:062214348133
E-Mail:gertrud.korn@vlh.de
Anschrift:Steubenstr. 96, 68199 Mannheim
Telefon:062198181707
Fax:062198181706
E-Mail:helene.ullmann@vlh.de
Anschrift:Anne-Frank-Str. 9, 67459 Böhl-Iggelheim
Telefon:063249827197
Fax:06324817019
E-Mail:andreas.froehlich@vlh.de
Anschrift:Mannheimer Str. 105, 68535 Edingen
Telefon:06214960734
Fax:06214960782
E-Mail:michael.armbrust@vlh.de
Anschrift:Kaiserstuhlring 33, 68239 Mannheim
Telefon:06214824861
E-Mail:eberhard.bialas@vlh.de
Anschrift:Hermsheimer Str. 54, 68163 Mannheim
Telefon:06214297612
Fax:06214297619
E-Mail:edda.martin@vlh.de
Anschrift:Starenweg 11, 67454 Haßloch
Telefon:063245930830
E-Mail:patric.hoffmann@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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