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Lohnsteuerhilfe Dossenheim (Seite 8)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Berliner Str. 5, 64354 Reinheim-Ueberau
Telefon:061626696
Fax:0616285876
E-Mail:ulrich.oldendorf@vlh.de
Anschrift:Körnerstr. 6, 74206 Bad Wimpfen
Telefon:07063951544
Fax:070636772
E-Mail:ingrid.hagmann@vlh.de
Anschrift:Hofacker 7, 75038 Oberderdingen
Telefon:070452602
Fax:070452829
E-Mail:udo.guertler@vlh.de
Anschrift:Lessingstr. 9, 64560 Riedstadt
Telefon:06158916245
Fax:06158916238
E-Mail:heinrich-albert.wilhelm@vlh.de
Anschrift:Am Schorschberg 10, 64739 Höchst
Telefon:06163817042
E-Mail:michaela.karn@vlh.de
Anschrift:Silvanerweg 3, 55234 Hangen-Weisheim
Telefon:067352263187
Fax:067352263228
E-Mail:steffen.kirstein@vlh.de
Anschrift:Anne-Frank-Str. 34, 75015 Bretten
Telefon:07252779386
E-Mail:felix.abele@vlh.de
Anschrift:Maulbronner Str. 13, 75447 Sternenfels
Telefon:070452011760
E-Mail:ursula.hohmann@vlh.de
Anschrift:Im Sprenkel 18, 67585 Dorn-Dürkheim
Telefon:06733949334
Fax:067335409006
E-Mail:karin.brockmann@vlh.de
Anschrift:Kruppstr. 10, 76344 Eggenstein
Telefon:072166491637
E-Mail:stephanie.schuhmaier@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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