Telefon: | 07721-6807244 |
Fax: | 07721-9449651 |
E-Mail: | info@lh-centrale.de |
Öffnungszeiten: | Mo-Freitag 09-12:00 und 14:30 bis 18:30 Uhr samstag 10:00-13:00 |
Sprechzeiten: | NAch Terminvereinbarung : Mo-Freitag 09-12:00 und 14:30 bis 18:30 Uhr samstag 10:00-13:00 |
Der Schwarzwälder Lohnsteuerhilfeverein "Lohnsteuer-Hilfe-Centrale für Arbeitnehmer e.V. " ist einer der wenigen deutschen Lohnsteuerhilfevereine der seinen Sitz in Süd-Baden-Württemberg hat und welcher quasi aus dem STATUS Null im Jahr 2009 entstanden ist. Mit unserem "SCHWARZWÄLDER" Lohnsteuerhilfeverein "Lohnsteuer-Hilfe-Centrale für Arbeitnehmer e.V." abgekürzt ( "LHCA") bist du bestens bundesweit beraten. Erstellen deiner Einkommensteuererklärung, Individuelle Steuerberatung durch hochausgebildeten Steuerfachleuten, Optimierung deiner Besteuerung mit Zukunftsperspektive, anschliessend Erstellung deiner Einkommensteuererklärung im Rahmen deiner Mitgliedschaft ist unsere Kernaufgabe.
Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Schwarzwälder Lohnsteuerhilfeverein in Schwarzwald-Baar-Kreis. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Schwarzwälder Lohnsteuerhilfeverein in Schwarzwald-Baar-Kreis können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.
Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.
Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.
Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.
Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
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