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E-Mail: | diana.klestil@vlh.de |
Anschrift: | Alte Mönsheimer Str. 86, 71296 Heimsheim |
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Anschrift: | Schlosshofweg 15, 71570 Oppenweiler |
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Anschrift: | Wengertweg 15, 71134 Aidlingen |
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Anschrift: | Im Efeu 26, 72766 Reutlingen |
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Anschrift: | Hallenstr. 7, 73098 Rechberghausen |
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E-Mail: | madeleine.bareiss@vlh.de |
Anschrift: | Burgtalstr. 10, 72800 Eningen |
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Anschrift: | Lichtenberger Weg 1, 72070 Tübingen |
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E-Mail: | beatrice.jung@vlh.de |
Das Wanger Ortsbild wird sehr durch die mittelalterliche Michaelskirche (um 1250) geprägt. Der Bezirk ist links des Neckars im Osten Stuttgarts gelegen und grenzt unter anderem an Bad Cannstatt und...
mehrEin Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.
Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.
Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.
Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
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