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Lohnsteuerhilfe Weilimdorf (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Maulbronner Str. 13, 75447 Sternenfels
Telefon:070452011760
E-Mail:ursula.hohmann@vlh.de
Anschrift:Bodelschwinghstr. 31, 75179 Pforzheim
Telefon:072314434909
E-Mail:stephan.scheerer@vlh.de
Anschrift:Lichtenberger Weg 1, 72070 Tübingen
Telefon:07071793253
E-Mail:beatrice.jung@vlh.de
Anschrift:Weiherstr. 21, 75331 Engelsbrand
Telefon:07082941965
Fax:07082941676
E-Mail:luciana.castillente@vlh.de
Anschrift:Im Efeu 26, 72766 Reutlingen
Telefon:07121958483
E-Mail:dietmar.denzel@vlh.de
Anschrift:Port-Talbot-Str. 22, 74081 Heilbronn
Telefon:071317901199
Fax:071317901197
E-Mail:joachim.kunert@vlh.de
Anschrift:Hofacker 7, 75038 Oberderdingen
Telefon:070452602
Fax:070452829
E-Mail:udo.guertler@vlh.de
Anschrift:Am Kühlenberg 3, 72202 Nagold
Telefon:074526003530
E-Mail:thomas.ambacher@vlh.de
Anschrift:Urbanstr. 7/1, 74072 Heilbronn
Telefon:071319195986
Fax:071319195988
E-Mail:harald.schleyer@vlh.de
Anschrift:Pestalozzistr. 170, 72762 Reutlingen
Telefon:071212419094
E-Mail:alexander.seeringer@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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